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TA 7.0 - der neue Standard

Auf neuen Spuren zu internationalem Niveau

Wir präsentieren Ihnen die wichtigsten Neuerungen des Technischen Anhangs TA 7.0  auf einen Blick.

Schließt der Händler einen Dienstleistungsvertrag für Kartenzahlungen ab, erkennt er die „Händlerbedingungen“ (genauer: „Händlerbedingungen - Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft") an. Bestandteil dieser Bedingungen ist der „Technische Anhang" (TA).
Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) Deutschlands hat neue Bedingungen (TA 7.0) definiert, die für neue ec-Terminals ab 30. September 2009 und für bestehende ec-Terminals ab 30. Juni 2010 eine technische Änderung erfordern. Betroffen sind alle Geräte, die geheimzahl-basierte ec-Zahlungen registrieren, aber auch solche, die nur unterschrift-basierte Zahlungen verarbeiten. Ziel ist ein einheitlicher europaweiter Standard.

Die wichtigsten Änderungen von TA 7.0 im Überblick

1. Spurwechsel bei der Kartendatenspeicherung

Der Magnetstreifen einer ec-Karte hat drei Spuren. Bei Kartenzahlung liest das Terminal die notwendigen Daten bisher aus der Spur 3. Dies soll künftig aus Spur 2 erfolgen. Vorteil: Auch einige ausländische ec-Karten können im ec-cash-Verfahren akzeptiert werden. Auch Terminals, die Zahlungen nur per Unterschrift abwickeln, müssen in Zukunft Kartendaten aus Spur 2 lesen. Andernfalls können manche Karten nicht mehr verarbeitet werden.(Abb.1)

Rückseite einer ec-Karte

(Abb.1) Umstellung Spur 3 auf Spur 2

2. Wechsel auf internationalen Chipstandard

Um das deutsche ec-cash-Verfahren an internationales Niveau anzupassen, wird die ec-cash-Technologie auf den internationalen Chipstandard angehoben (EMV). Auch ec-Karten werden spätestens Ende 2010 mit dem EMV-Chip ausgestattet.(Abb.2)

(Abb.2) ec-Karten mit EMV-Chip (Abb.2) ec-Karten mit EMV-Chip
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