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Kundeninformation zur ec-Kartenzahlung über InterCard

Weitere Informationen zum Aushangtext Ihres Händlers

Bei Zahlungen mit der ec-Karte wird in der Regel das sogenannte „Mischverfahren“ angewendet:

Zuerst wird eine ec-Lastschriftzahlung („ELV“, ec-Karte mit Unterschrift) über InterCard versucht. Dabei wird angefragt, ob InterCard im Fall einer Rücklastschrift die Forderung zu dieser ec-Karte ankaufen würde. Zur Verhinderung von Kartenmissbrauch und Begrenzung des Risikos von Zahlungsausfällen führt InterCard einen Sperrlisten- und verschiedene Limit-Checks durch. Diese wurden im Detail mit dem für InterCard zuständigen Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht abgestimmt und sind auch im ec-Aushangblatt des Händlers im Überblick beschrieben.

Falls die Risikoübernahme durch InterCard gegenüber dem Händler abgelehnt wird, erfolgt in der Regel eine Umschaltung auf das bankgarantierte electronic cash-Verfahren (ec-Karte mit PIN). Dieses wird ebenfalls über InterCard abgewickelt. Alternativ kann der Händler eine andere Zahlungsart, z.B. Bargeld, anbieten.

InterCard erhält bei ec-Zahlungen keine Kenntnis über die Zusammensetzung des Warenkorbs bzw. der eingekauften Ware. Auch bleiben Name und die Anschrift des ec-Karteninhabers unbekannt.

Eine Verwendung der bei InterCard gespeicherten Zahlungsdaten zu Marketing- oder Vertriebszwecken findet nicht statt. 

Im Fall einer Rücklastschrift beim ec-Lastschriftverfahren kauft InterCard in der Regel die Forderung aus der Rücklastschrift vom Händler an und treibt die Forderung im eigenen Namen bei. Dabei sind für den Karteninhaber die Kosten am geringsten, je schneller die offene Forderung an InterCard beglichen wird. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Bereich Rücklastschrift/Verhaltenstipps.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zum Thema Datenschutz zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf Rückfragen oder Anmerkungen zu den Verfahrensbeschreibungen nur auf dem Postwege antworten können.

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Nicolas Adolph
Datenschutzbeauftragter
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