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Anfragen gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

Sie sind Karteninhaber und wollen Auskunft über Ihre gespeicherten Transaktionsdaten? Wenden Sie sich an uns.

Anfragen zu Ihren gespeicherten Transaktionsdaten können Sie als Karteninhaber nur schriftlich und auf dem Postweg stellen. So will es das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Sie erhalten umgehend unser Antwortschreiben, das Sie über die Voraussetzungen einer inhaltlichen Auskunft informiert.

Wir benötigen dann detailliertere Nachweise zu Ihren Daten. Dabei gibt es zwei Varianten: das „Standardverfahren“, wenn mehrere ec-Karten-Inhaber Zugriff auf ein Konto haben, sowie das „vereinfachte Verfahren“, wenn der Kontoinhaber alleiniger ec-Karten-Inhaber ist. Erforderlich sind dabei unter anderem Kopien Ihrer ec-Karte sowie geschwärzte Kontoauszüge.

Wir sind gerne auskunftsbereit, dürfen dabei jedoch keine Transaktionsdaten an Unberechtigte herausgeben. Wir hoffen, dass Sie für diese Maßnahmen zu Ihrer Datensicherheit Verständnis haben.

Kontakt
Nicolas Adolph
Datenschutzbeauftragter
Fax:
+49 (0)89 61445 888