Kostenerläuterungen
Begriffe und Erklärungen zum Thema Rücklastschrift
Die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist für den Kontoinhaber kostenlos, wenn der fällige Betrag von der Bank des Kontoinhabers eingezogen werden kann. Die Zahlungsabwicklung ist damit erfolgt. Falls die Bank eine Lastschrift nicht einlösen kann, entsteht zusätzlicher Arbeits- und Kostenaufwand. Jede einzelne Rücklastschrift muss bearbeitet werden. Finanzielle Nachteile sind vom Karteninhaber zu ersetzen.
Die Aufwendungen entstehen, da der Karteninhaber eine Vereinbarung mit dem Händler nicht eingehalten hat: Mit Unterzeichnung des Lastschriftbelegs verpflichtete er sich, zu bezahlen und auf seinem Konto für die notwendige Deckung zu sorgen. Kann die Lastschrift nicht eingezogen werden, kommt der Karteninhaber in Zahlungsverzug.
Nicht eingelöste Lastschriften – Begriffserklärungen:
„RLS-Nr.“:
Aktenzeichen zum Vorgang
„Datum“:
Lastschriftdatum (= Einkaufstag)
„Einkaufsort“:
Ort des Einkaufes bzw. Name und Sitz des Händlers
„Einkaufsbetrag“:
Lastschriftbetrag
„Bankkosten“:
Kosten, die von den beteiligten Banken pro Rückbuchung der Lastschrift berechnet worden sind
„Auskunftskosten“:
Kosten, die Ihre Bank für die Bekanntgabe Ihrer Adresse berechnet hat
„InterCard Kosten“:
InterCard Bearbeitungskosten, die für die Bearbeitung pro Rücklastschrift sowie durch die Zahlungsaufforderung/Mahnung entstanden sind
„bezahlte Beträge“:
Ihre bisher geleisteten Zahlungen
„Forderungsbetrag“:
Summe pro einzelner Rückbuchung unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Zahlungen
„Gesamtsumme“:
Aktueller, noch zur Zahlung offen stehender Betrag zum Zeitpunkt des Mahndatums (siehe oben rechts auf der Vorderseite)
Für Fragen steht Ihnen unsere Service-Hotline zur Verfügung (Bitte Vorgangsnummer bereit halten).
Rücklastschrift-Service
Mo.-Fr.:
9:00 Uhr - 20:00 Uhr
Sa.:
9:00 Uhr - 16:00 Uhr
+49 (0)800 1044400
+49 (0)89 61445513
karteninhaber@intercard.de