Die Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System wurden angepasst
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) hat die „Händlerbedingungen - Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft" zum 9. Juni 2016 angepasst.
Mit der Aktualisierung der Händlerbedingungen wird die EU-Verordnung 2015/751 (MIF-Verordnung) weiter umgesetzt sowie die Option des kontaktlosen Bezahlens bei electronic cash-Transaktionen geschaffen.
Die neuen Händlerbedingungen erhalten Sie unter:
Händlerbedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft 06/2016 (PDF, 143.14 KB)
Die Händlerbedingungen der Deutschen Kreditwirtschaft gelten als vertragliche Basis für die Akzeptanz von ec-cash-Zahlungen (ec-Karte mit PIN).
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