Datenschutzinformationen

Datenschutz bei InterCard.

Datenschutzinformationen

Datenschutz bei InterCard.

Datenverarbeitung im Zahlungsverkehr – transparent und sicher.

Sie können guten Gewissens per Karte zahlen: InterCard speichert als von der BaFin und Bundesbank überwachtes Zahlungsinstitut die sensiblen Daten von Karteninhabern aus Zahlungstransaktionen sorgfältig und zweckgebunden. Und hält dabei äußerst hohe technische Sicherheitsstandards und alle gesetzlichen Vorschriften ein.

Als Dienstleister des Handels verarbeitet InterCard Daten aus Zahlungstransaktionen von Karteninhabern hauptsächlich als sogenannter Verantwortlicher („Controller“) aufgrund des sogenannten berechtigten Interesses und gesetzlicher Verpflichtungen. Darüber hinaus ist InterCard in Teilbereichen auch als Auftragsverarbeiter für den Handel und seine Dienstleister tätig. Die Daten sind zum Teil personenbezogen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und werden streng zweckgebunden genutzt. Insbesondere werden sie nicht für Vertriebs- oder Marketingzwecke eingesetzt. Die Daten werden nach den geltenden, äußerst hohen Sicherheitsstandards geschützt (u.a. PCI DSS).

Bei der Nutzung der Daten stimmt InterCard sich nach Möglichkeit mit der zuständigen bayerischen Datenschutzaufsichtsbehörde (BayLDA) sowie mit anderen bundesweiten Organisationen ab.

InterCard wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und der Deutschen Bundesbank beaufsichtigt und muss unter anderem das Geldwäschegesetz, das Zahlungsdienste-Aufsichtsgesetz und das Kreditwesengesetz einhalten. Dazu muss InterCard Transaktionsdaten ihrer Kunden entsprechend speichern und bewerten. Diese werden transparent und zweckgebunden genutzt – bei größtmöglichem Datenschutz und größtmöglicher Datensparsamkeit. 

Die ausführlichen Informationen für Karteninhaber gemäß Art 13 und 14 DSGVO und der Empfehlung des Bundesverbandes der girocard-Netzbetreiber e.V. (BecN) befinden sich in der folgenden Unterlage:

Bei ec-Lastschrift-Zahlung über InterCard (Zahlung mit girocard und Unterschrift) gelten dabei die nachfolgend dem Händler empfohlenen Beleg- und im Aushangtext dokumentierten Regelungen.

Lastschrift-Belegtext SEPA (PDF, 51.67 KB)

Aushangtext des Händlers (PDF, 87.69 KB)

Bei Lastschrift-Zahlungen im Internet (Internet-ELV) übernimmt InterCard in einigen Fällen vom Händler das Forderungsausfalls-Risiko. In diesen Fällen wird zur Begrenzung des Zahlungsausfallrisikos zusätzlich Name und Anschrift des Rechnungsempfängers an InterCard übermittelt und durch InterCard anhand dieser Daten eine Anschriftenprüfung und ein Scoring mit folgenden Dienstleistern durchgeführt:

a) Zur Überprüfung der postalischen Zustellbarkeit und korrekten Schreibweise Name und Anschrift des Rechnungsempfängers bei der Deutschen Post Direkt GmbH, Junkersring 57, 53844 Troisdorf
b) Zur Begrenzung des Bonitätsrisikos unter Verwendung von Name und Anschrift beziehen wir Informationen zum bisherigen Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten (Scoring – zur Berechnung von Zahlungswahrscheinlichkeiten) von der infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden.

Diese Daten werden ausschließlich zur Verhinderung von Missbrauch und Begrenzung des Risikos von Zahlungsausfällen von InterCard gespeichert und genutzt. Der Händler ist uns gegenüber vertraglich verpflichtet, seine Kunden vorab auf diese Prüfungen hinzuweisen.

Die bei uns gespeicherten Daten werden nur zur Zahlungsabwicklung, Risikoprüfung und ggf. Rücklastschriftbearbeitung wie dargestellt verwendet und an die entsprechenden Banken zur weiteren Zahlungsabwicklung weitergeleitet. Die Daten werden streng zweckgebunden verwendet und werden nicht für Marketingzwecke verwendet oder an Call-Center weiterverkauft.

Auskünfte zu den bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten geben wir auf entsprechende postalische Nachfrage gern und erläutern Ihnen ggf. die konkrete Transaktionsverarbeitung. Dabei müssen wir jedoch die mit der für uns zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde abgestimmten, abgebildeten Verifizierungswege einhalten, da wir Ihren Namen und Ihre Anschrift in der Regel nicht kennen. Aus Datenschutzgründen dürfen wir konkrete Transaktionsdaten nicht an „Unbekannte", d.h. evtl. an einen „Falschen", herausgeben. Daher müssen wir bei Auskünften die mit den Datenschutzaufsichtsbehörden abgestimmten Sicherheits-Voraussetzungen einhalten.

Anfragen zu Ihren gespeicherten Transaktionsdaten können Sie als Karteninhaber gemäß des mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde abgestimmten Verfahrens  nur schriftlich und auf dem Postweg stellen. Sie erhalten umgehend unser Antwortschreiben, das Sie über die Voraussetzungen einer inhaltlichen Auskunft informiert.

Wir benötigen dann detailliertere Nachweise zu ihren Daten. Dabei gibt es zwei Varianten: das „Standardverfahren“, wenn mehrere girocard-Inhaber Zugriff auf ein Konto haben, sowie das „vereinfachte Verfahren“, wenn der Kontoinhaber alleiniger girocard-Inhaber ist. Erforderlich sind dabei unter anderem Kopien Ihrer girocard sowie geschwärzte Kontoauszüge.

Wir sind gerne auskunftsbereit, dürfen dabei jedoch keine Transaktionsdaten an Unberechtigte herausgeben. Wir hoffen, dass Sie für diese Maßnahmen zu Ihrer Datensicherheit Verständnis haben.

Infoblatt Anfrage DSGVO (PDF, 59.02 KB)

Bei Zahlungen mit der girocard wird in der Regel das sogenannte „Mischverfahren“ angewendet:

Zuerst wird eine ec-Lastschriftzahlung („ELV“, girocard mit Unterschrift) über InterCard versucht. Dabei wird angefragt, ob InterCard im Fall einer Rücklastschrift die Forderung zu dieser girocard ankaufen würde. Zur Verhinderung von Kartenmissbrauch und Begrenzung des Risikos von Zahlungsausfällen führt InterCard einen Sperrlisten- und verschiedene Limit-Checks durch. Diese wurden im Detail mit dem für InterCard zuständigen Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) abgestimmt und sind auch im ec-Aushangblatt des Händlers im Überblick beschrieben.

Falls die Risikoübernahme durch InterCard gegenüber dem Händler abgelehnt wird, erfolgt in der Regel eine Umschaltung auf das bankgarantierte girocard Verfahren (girocard mit PIN). Dieses wird ebenfalls über InterCard abgewickelt. Alternativ kann der Händler eine andere Zahlungsart, z.B. Bargeld, anbieten.

InterCard erhält bei erfolgreichen ec-Zahlungen keine Kenntnis über den Name und die Anschrift des girocard-Inhaber.

Eine Verwendung der bei InterCard gespeicherten personenbezogenen Zahlungsdaten zu Marketing- oder Vertriebszwecken findet nicht statt. 

Im Fall einer Rücklastschrift beim ec-Lastschriftverfahren kauft InterCard in der Regel die Forderung aus der Rücklastschrift vom Händler an und treibt die Forderung im eigenen Namen bei. Dabei sind für den Karteninhaber die Kosten am geringsten, je schneller die offene Forderung an InterCard beglichen wird. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie im Bereich Rücklastschrift/Verhaltenstipps.

Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zum Thema Datenschutz zur Verfügung. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir auf Rückfragen oder Anmerkungen zu den Verfahrensbeschreibungen nur auf dem Postwege antworten können.

Kontakt:
InterCard AG
Datenschutzbeauftragter
Mehlbeerenstr. 4
82024 Taufkirchen
F:  +49 89 61445 - 513
E: datenschutz@intercard.de