Informationen zu Lastschriftverfahren bei Zahlungen an der Kasse

Sie haben an einer Kasse mit Ihrer girocard gezahlt?


Manche Händler bieten zur Abwicklung von girocard-Kartenzahlungen an der Kasse das elektronische Lastschriftverfahren (ELV) an.


Dabei erteilt der/die Karteninhaber/in ein SEPA-Lastschriftmandat mittels Unterschrift auf dem Beleg, sodass Beträge von Ihrem Konto per Lastschrift abgebucht werden können.


Kann der Einkaufsbetrag trotz Autorisierung nicht eingelöst werden, kommt es zu einer Rückgabe der Lastschrift. 

In diesem Fall müssen Sie mit zusätzlichen Kosten für die Bearbeitung der Rücklastschrift rechnen.


Die Verifone Payments GmbH wickelt für Händler girocard-Zahlung mit beiden Verfahren ab. Den Lastschriftmandatstext der Verifone Payments GmbH ("Verifone) finden Sie hierWeitere Informationen finden Sie im Aushangtext des jeweiligen Händlers.

Häufige Fragen zum elektronischen Lastschriftverfahren

Wie lange ist ein an der Kasse erteiltes SEPA-Lastschriftdauermandat gültig?

Ein Dauermandat wird mit einmaliger Unterschrift erteilt und kann danach ohne weitere Unterschrift bei Zahlungen verwendet werden. In der Regel wird die/der Karteninhaber/in nach spätestens 36 Monaten seitens Verifone im Rahmen des Bezahlvorgangs am Terminal erneut zur Erteilung eines neuen Dauermandats mit Unterschrift aufgefordert.

Wie kann ich ein erteiltes SEPA-Lastschriftmandat widerrufen?

Ein einmal erteiltes SEPA-Lastschriftmandat kann nicht für die Vergangenheit widerrufen werden, da es als Grundlage zur Abwicklung der damit ausgeführten Zahlungen dient. Das SEPA-Lastschriftmandat kann entsprechend den SEPA-Regelungen nur im Hinblick auf die künftige Verwendung widerrufen werden.


Der Widerruf bedarf der Schrift- oder Textform. Bitte richten Sie Ihren Widerruf unter Angabe der erforderlichen Daten – Gläubiger-ID und der Mandats-ID (siehe Händlerbeleg) – an:

Verifone Payments GmbH

Rücklastschrift Service

Karl-Hammerschmidt-Straße 1, 85609 Aschheim

oder per E-Mail an rls.europe@verifone.com.


Zusätzlich dazu muss das Lastschriftmandat gegenüber Ihrer Bank widerrufen werden.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten bezüglich des SEPA-Lastschriftmandats erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut,
der Deutschen Kreditwirtschaft oder der Bundesbank.


Was passiert im Falle einer fehlgeschlagenen Kartenzahlung?

Wenn eine Lastschrift aus einem erteilten Mandat nicht eingelöst werden kann, z. B. wenn das Konto nicht gedeckt ist oder ein Widerspruch vorliegt, kommt es zu einer sogenannten "Rücklastschrift". Dabei kann für Sie als Karteninhaber/in zusätzlicher Kostenaufwand entstehen, da jede Lastschriftrückgabe einzeln bearbeitet werden muss. 


Verifone kann die Kaufpreis-Forderung anstelle des Händler geltend machen, wenn der Händler die Forderung an Verifone abgetreten hat. 

Warum habe ich auf meinem Bankkonto eine Gutschrift von Verifone über 1 Cent erhalten? 

Wenn Verifone einen fälligen Lastschrift-Betrag nicht von Ihrem Konto einziehen konnte, informiert Sie Verifone mit einer 
1-Cent-Überweisung
darüber, dass eine Lastschrift von Ihrer Bank mit dem Rückgabegrund "nicht bezahlt" zurückgegeben wurde. 

Wir bitten Sie in diesem Fall, per E-Mail an rls.europe@verifone.com mit uns Kontakt aufzunehmen, um Folgekosten für Sie gering zu halten.


Wo finde ich die aktuellen Datenschutzinformationen für Karteninhaber?

Die ausführlichen Informationen für Karteninhaber gemäß Art 13 und 14 DSGVO und der Empfehlung des Bundesverbandes der girocard-Netzbetreiber e. V. (BecN) finden Sie hier:





Bei Lastschrift-Zahlungen übernimmt Verifone in einigen Fällen vom Händler das Forderungsausfall-Risiko. In diesen Fällen wird zur Begrenzung des Zahlungsausfallrisikos zusätzlich Name und Anschrift des Rechnungsempfängers an Verifone übermittelt, um folgende Prüfungen mit folgenden Dienstleistern durchführen zu können:


a) Deutsche Post Direkt GmbH, Junkersring 57, 53844 Troisdorf: Überprüfung der postalischen Zustellbarkeit und korrekten Schreibweise des Namens und der Anschrift des Rechnungsempfängers


b) infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden: Informationen zum bisherigen Zahlungsverhalten unter Verwendung des Namens und der Anschrift inkl. Scoring/Berechnung von Zahlungswahrscheinlichkeiten zur Begrenzung des Bonitätsrisikos


Diese Daten werden ausschließlich zur Verhinderung von Missbrauch und Begrenzung des Risikos von Zahlungsausfällen von Verifone gespeichert und genutzt. Der Händler ist in diesen Fällen Verifone gegenüber
vertraglich verpflichtet, seine Kunden vor der Zahlung auf diese Prüfungen hinzuweisen.


Die bei uns gespeicherten Daten werden nur zur Zahlungsabwicklung, Risikoprüfung und ggf. Rücklastschriftbearbeitung wie dargestellt verwendet und an die entsprechenden Banken und Sparkassen zur weiteren Zahlungsabwicklung weitergeleitet. Die Daten werden streng zweckgebunden und nicht für Marketingzwecke verwendet oder an Call-Center weiterverkauft.


Gerne stehen wir Ihnen für Fragen zum Thema Datenschutz auch unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung.


Verifone Payments GmbH

Datenschutzbeauftragter

Karl-Hammerschmidt-Straße 1, 85609 Aschheim

E: datenschutz.vp@verifone.com

Wo erhalte ich Auskunft über meine gespeicherten Transaktionsdaten?

Anfragen zu Ihren gespeicherten Transaktionsdaten können Sie als Karteninhaber/in gemäß des mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde abgestimmten Verfahrens nur schriftlich und auf dem Postweg stellen. Sie erhalten umgehend unser Antwortschreiben, das Sie über die Voraussetzungen einer inhaltlichen Auskunft informiert.

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